Neben staatlichen Förderungen sind zunehmend auch EU-Mittel Bestandteil öffentlicher Zuwendungen. Damit diese Gelder effizient eingesetzt werden, bedarf es einer korrekten Mittelplanung, -bewilligung und -kontrolle.Bei der Bewilligung- und Verwendungsnachweisprüfung müssen nationales und europäisches Recht beachtet werden. Das Fachseminar vermittelt mit vielen Praxisbeispielen vertiefte Kenntnisse zum Zuwendungsrecht und macht die Teilnehmer mit Prüfungsansätzen und-erkenntnissen der Finanzkontrolle vertraut.Der Referent Ministerialrat Werner Ubbenhorst (Referatsleiter, Finanzministerium des Landes NRW) gibt praktische Hinweise zur Organisation des Zuwendungsverfahrens, diskutiert Probleme des Subventionsgeschehens und erläutert Aufwand und Nutzen in der Praxis.